Verlassen Sie sich im unverschuldeten Schadensfall auf unser unabhängiges Unfallgutachten: In München und Umgebung stehen wir Ihnen mit kostenloser Erstberatung, kompetentem Vor-Ort-Service und einer unkomplizierten Abwicklung zur Seite!
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Beauftragen Sie ihr fundiertes Unfallgutachten bei uns in München!
Die Schadensregulierung selbst liegt bei der gegnerischen Versicherung. Dabei können Geschädigte frei entscheiden, ob sie die Regulierung in Form einer Reparatur des Fahrzeugs in einer Werkstatt wünschen oder ob sie die Schadenshöhe als Geldleistung ausgezahlt bekommen möchten.
Wir beraten Sie gern zu Ihren Optionen, – kontaktieren Sie uns!
Gerne können Sie auch zu uns kommen. In unserer eigenen modernen Prüfhalle stehen uns mehrere Hebebühnen zur Verfügung, um Ihr Fahrzeug gründlich zu überprüfen. Somit können wir bei Bedarf den Schadensbereich freilegen und Anbauteile – wie beispielsweise Stoßfänger – demontieren, um eventuelle Beschädigungen an dahinterliegenden Bauteilen zu erkennen.
So gelingt es uns, den gesamten Schaden festzustellen und genau zu dokumentieren. Auch Beschädigungen im Bereich des Rahmens, Karosserie oder dem Fahrwerk können wir mithilfe hochmoderner 3D-Messgeräte feststellen.
Ein Auto Unfall Gutachter ist ein Sachverständiger, welcher Pkws nach einem Verkehrsunfall in Augenschein nimmt. Er erstellt ein Unfallgutachten und schafft damit für unverschuldete Unfallbeteiligte die Grundlage für die Geltendmachung ihrer Ansprüche in Bezug auf das Fahrzeug und den entstandenen Nutzungsausfall.
Als Laie ist es vor allem bei leichten Unfällen schwer zu erkennen, ob das Kfz lediglich Bagatellschäden aufweist oder ob ein schwerwiegenderer Schaden vorliegt. Das fundierte Unfallgutachten kann dies zweifelsfrei feststellen und erfüllt zwei weitere Zwecke:
Um all Ihre Ansprüche rechtssicher geltend machen zu können, sollten Sie daher einen neutralen Unfallgutachter beauftragen – wir sind Ihr Ansprechpartner für Kfz-Gutachten in München und Umgebung!
Ein Gutachten für Kraftfahrzeuge nach einem Unfall dient unter anderem Geschädigten zur Durchsetzung ihrer Ansprüche und Werkstätten als Grundlage für Kostenvoranschläge. Es enthält die folgenden Angaben:
Die Kosten für ein Gutachten sind abhängig von dem Arbeitsumfang, der für die Schadenserfassung und die Erstellung des Schadengutachtens notwendig ist.
Unverschuldeter Unfallschaden - Haftpflichtschaden
Das Kfz-Gutachten ist ein Teil der Unfallkosten. Diese müssen bei unverschuldeten Unfällen vom Unfallgegner bzw.
dessen Versicherung übernommen werden.
Kaskoschaden
Im Kaskofall ist die Versicherung „weisungsbefugt". Sie ist berechtigt, ihren eigenen Sachverständigen für das Kfz-Unfallgutachten zu beauftragen, dessen Kosten die Versicherung selbst trägt. In manchen Fällen reicht der Versicherung ein Kostenvoranschlag einer Kfz-Werkstatt aus.
Sind Sie mit der Schadensfeststellung nicht einverstanden, können Sie ein sogenanntes „Sachverständigenverfahren“ einleiten. Bei diesem Verfahren beauftragt jede Partei einen selbst ausgewählten Unfallgutachter. Die Kosten für Ihren Unfallgutachter müssen Sie selbst tragen. Im besten Fall übernimmt Ihre Verkehrsrechtsschutzversicherung die Kosten.
Sie wünschen ein „Sachverständigenverfahren“? Kontaktieren Sie uns! Wir sehen uns Ihr Fahrzeug an und erstellen ein neutrales Kfz-Gutachten.