Erfahrungen & Bewertungen zu Kfz-Sachverständigenbüro Marco Schuster

Hilfe, Unfall! Was tun als Geschädigter?

4 Punkte aus dieser Checkliste durchgehen

Unverschuldeten Autounfall gehabt? Jetzt ist strukturiertes Vorgehen mit Gutachterhilfe wichtig, um als Geschädigter nach einem Unfall die richtigen Entscheidungen für vollständigen Schadenersatz zu treffen. Mit diesem 4-Minuten-Ratgeber zeigt Ihr Kfz-Sachverständigenbüro Schuster in München, was nach Unfall als Geschädigter zu tun ist, und was NICHT.

Jetzt Anspruch auf kostenloses Haftpflichtgutachten prüfen & Erstberatung nutzen!

Veröffentlicht

08/05/2026

Wer hier schreibt:

Marco Schuster ist ein vereidigter & öffentlich bestellter Kfz Gutachter im Raum München.

Checkliste: Was tun als Geschädigter am Unfallort?

Grundregel: Erst die Sicherheit aller Unfallbeteiligten, dann der Blechschaden!
  • Mit Ruhe Überblick verschaffen, dann die Unfallstelle sichern: Warnblinklicht anschalten, Warndreieck aufstellen, Warnwesten anziehen.
  • Aus Gefahrenzone bringen (z. B. hinter Leitplanke auf Autobahn).

Bei hohem Sachschaden oder verletzten Unfallbeteiligten Notruf absetzen (112) und Rettungskräfte anfordern. Bis zu deren Eintreffen bei Bedarf Erste Hilfe leisten.

Erst jetzt geht es an die Dokumentation zur Beweissicherung (Basis der Schadensregulierung):

  • Unfallbericht mit Unfallskizze ausfüllen und vom Unfallgegner unterschreiben lassen.
  • Alle wichtigen Daten austauschen (Personendaten, Kennzeichen, Versicherungsinformationen etc.).
  • Beweise: Aussagekräftige Fotos von Schäden und Spuren machen.
  • Zeugenaussagen und Kontaktdaten festhalten.

Schuldfrage strittig? Ein Schadengutachten kann Klarheit schaffen, vorsichtshalber den Schaden bei möglicher Teilschuld auch der eigenen Autoversicherung melden.

  • Eigenen Gutachter anrufen: Marco Schuster hilft in München sofort unter 0173/ 2 38 54 48.
  • Schadenssumme auf neutraler Gutachtenbasis regulieren lassen.
  • Mit Gutachter und Anwalt aus dem Netzwerk alle Schadensersatzansprüche konsequent durchsetzen.
  • Bei unfallbedingter Verletzung schnellstmöglich ärztliches Attest für etwaige Schmerzensgeldansprüche anfertigen lassen.

HALT!

Vermeiden Sie diese 5 Fehler am Unfallort

Ersteinschätzung vom Kfz-Gutachter:

Unfall, was tun als Geschädigter?

Treffen Sie mit eigenem, versicherungsunabhängigem Kfz-Sachverständigen die beste Wahl. Marco Schuster ist öffentlich bestellt und vereidigt, als VDI konformer Gutachter genießt seine Arbeit hohes Ansehen.

Als Experte bei Kabel 1 -

Echte Expertise – Kfz-Gutachter Marco Schuster

Ihre Rechte als Unfallgeschädigter (§ 249 BGB):

Das steht Ihnen wirklich zu!

Freie Gutachter- und Anwaltswahl:

Bei Haftpflichtschaden ist der gegnerische Versicherer anders als bei einem Kaskoschaden nicht weisungsberechtigt. Sie sollten selbst für Ihre Ansprüche aktiv werden!

Reparatur oder fiktive Abrechnung:

Sie müssen den Fahrzeugschaden nicht reparieren lassen. Gerade bei älteren Fahrzeugen ist es prüfenswert, sich den Unfallschaden auszahlen zu lassen.

Mietwagen oder Nutzungsausfall­entschädigung:

Ihr Fahrzeug steht nach dem Unfall reparaturbedingt nicht zur Verfügung? Mit einem Gutachten beziffern wir Ihren Anspruch auf Nutzungsausfall oder alternativ die Dauer der Mietwagennutzung (gleichwertiges Ersatzfahrzeug).

Der merkantile Minderwert:

Je neuer und wertvoller der Unfallwagen, desto höher die merkantile Wertminderung, für die Sie laut Berechnungen Ihres Kfz Gutachters zu entschädigen sind. Es geht oft um hunderte Euro.

Schmerzensgeld & Haushalts­führungs­schaden:

Bleibt es nicht nur beim Blechschaden, sollten Sie einen Fachanwalt für Verkehrsrecht hinzuziehen und weitere Ansprüche wie Schmerzensgeld oder Schadenersatzansprüche für Verdienstausfall prüfen. Wir vermitteln als Kfz-Sachverständiger gerne den Kontakt.

Die Unkostenpauschale:

Für Auslagen steht Ihnen als Unfallgeschädigter eine pauschale Entschädigung von etwa 30 Euro zu.

Beilackierung:

Um technische Wertminderung durch Farbunterschiede bei neuen Bauteilen zu vermeiden, kann eine Beilackierung notwendig sein. Diese Kosten sind laut Gutachten erstattungsfähig, ebenso anfallende Verbringungskosten und Abschleppkosten bis zur nächstgelegenen Werkstatt.

Vorsicht (Kosten)falle:

Darum sollten Sie den Gutachter der gegnerischen Versicherung ablehnen

Von allein wird die gegnerische Versicherung meistens gar keinen Gutachter schicken und einen Kostenvoranschlag für ausreichend haltend. Schickt sie einen Versicherungsgutachter, wird dieser mit Sicherheit nicht in Ihrem finanziellen Interesse handeln, machen Sie sich das klar!

Kostenvoranschlag vs. Kfz Gutachten:

Der teure Irrtum vieler Geschädigter
Die folgende Gegenüberstellung zeigt auf einen Blick, dass ein Gutachten die beste Regulierungsbasis ist, sobald mit ca. 1.000 Euro Reparaturkosten die so genannte Bagatellschadengrenze laut BGH (Bundesgerichtshof) überschritten ist:

Kostenvoranschlag

Schadengutachten

Marco Schuster

Unsicher bezüglich der Schadenshöhe (z. B. nach Parkrempler)?

Nutzen Sie für eine Experteneinschätzung hier sofort die Möglichkeit, mit der Schadensmeldung auch Bilder direkt hochladen zu können: Wir melden uns schnell mit Hilfe & Einschätzungen zu Ihrem Verkehrsunfall!

Unsere Bewertungen:

99 % Kundenzufriedenheit

Zwischenfazit:

Nicht irgendeinen Kfz Gutachter anrufen

… und schon gar nicht die gegnerische Haftpflichtversicherung! Setzen Sie mit Marco Schuster als öffentlich bestellten und vereidigten Kfz Gutachter in München auf fundierte Expertise gemäß der neuen, wichtigen VDI-Richtlinie 5900. Vielleicht kennen Sie Marco Schuster ja bereits als Experte von Kabel 1 aus dem Format “Achtung Abzocke”.

Ich möchte meinen Unfallschaden professionell regulieren lassen: Jetzt Schaden melden!

Ihre Pflicht als Unfallopfer:

Die Schadenminderungspflicht

Alle Unfallbeteiligten haben Aufklärungs- und Informationspflichten zu erfüllen, damit der Unfallhergang und relevante Versicherungsdaten für die anstehende Regulierung dokumentiert werden können. Gemäß Schadensminderungspflicht müssen Geschädigte wirtschaftliche Entscheidungen treffen, um die Kosten nicht künstlich in die Höhe zu treiben.

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Sonderfälle:

Leasing, Finanzierung und unklare Schuldfrage

Was tun als Geschädigter nach einem Unfall mit einem Leasingfahrzeug oder bei Finanzierung? Wichtig: In diesem Fall ist das Vorgehen vertraglich genau geregelt, melden Sie den Schaden schnellstmöglich, Polizei zum Unfallort rufen. Beachten Sie, dass Leasinggeber oder die Bank in diesem Fall Fahrzeugeigentümer und somit primäre Anspruchsteller sind.

Bei unklarer Schuldfrage kann ein unfallanalytisches Gutachten eventuell entscheidende Details offenbaren. Bei einer Teilschuld beraten wir Sie gerne zur finanziellen vorteilhaften Abrechnungsmöglichkeit des Quotenvorrechts.

Ablauf nach dem Unfall

Kfz-Sachverständigenbüro Schuster im Raum München

1. Kostenloses Erstberatung:

Nach Ihrem Anruf steht das weitere Vorgehen fest!

2. Vor-Ort-Service:

Wir kommen zu Ihnen zum Unfallort oder die Werkstatt.

3. Abrechnung direkt mit der Versicherung:

Wir unterstützen Sie mit unserem Netzwerk bis zum Abschluss der Schadenregulierung.

Häufige Fragen

von Geschädigten

Ist die Schuldfrage klar dokumentiert (Beweissicherung an Unfallstelle vornehmen), muss die Versicherung des Unfallverursachers die Gutachtenkosten bezahlen. Formal muss die Bagatellgrenze mit 1.000 Euro Reparaturkosten überschritten sein. Wir prüfen alle Voraussetzungen und rechnen direkt mit dem Autoversicherer ab (keine Vorkasse).

Beim Kfz-Sachverständigenbüro Marco Schuster in München sind Unfallgutachten im Regelfall in 24 bis 48 Stunden versandbereit. Soforthilfe, schnelle Termine und Vor-Ort-Service sind die Voraussetzung für eine schnelle und reibungslose Schadenregulierung, die Ihnen als Geschädigter nach Unfall viel Arbeit abnimmt.

Nein! Sie unterschreiben beim Gutachter eine so genannte Abtretungserklärung. Damit können wir unser Honorar bzw. die Gutachterkosten direkt mit der Haftpflichtversicherung abrechnen, Sie müssen als Geschädigter nicht in Vorkasse gehen.

Erstellen Sie unbedingt Anzeige gegen Unbekannt, vielleicht hat ein Zeuge etwas gesehen (Zentralruf mit Kennzeichen nutzen)! So kann der Verursacher belangt werden. Der Verein für Verkehrsopferhilfe e.V. greift bei Personenschäden, für Sachschäden nur unter bestimmten Bedingungen. Als Notlösung kann die eigene Kaskoversicherung einspringen.

Hierbei handelt es sich um eine Sonderregel, mit der bei vorliegendem Integritätsinteresse eine Totalschaden Reparatur möglich ist. Voraussetzung ist, dass die Reparaturkosten laut Sachverständigengutachten maximal 30 % über dem Wiederbeschaffungswert liegen. Bei Verdacht auf Totalschaden brauchen Sie ein neutrales, versicherungsunabhängiges Schadensgutachten.

Greift die 130 % Regel nicht, erhalten Sie von der Versicherung des Unfallgegners die Differenz aus Wiederbeschaffungswert und Restwert für eine Ersatzbeschaffung. Zum Restwert dürfen Sie das Unfallfahrzeug verkaufen oder auch behalten / weiterfahren (Verkehrssicherheit vorausgesetzt).

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