Erfahrungen & Bewertungen zu Kfz-Sachverständigenbüro Marco Schuster

Nach Unfall Reparatur?

Faire Schadensregulierung nur mit "eigenem" Kfz Gutachter

Unverschuldet in einen Autounfall verwickelt, Schadenhöhe & Vorgehen bis zur Reparatur unklar? Dieser Ratgeber hilft: Als Geschädigter sind Sie laut § 249 BGB so zu entschädigen, als wäre der Unfall nicht passiert. Doch was bedeutet das konkret für Ihre Optionen? Wir erklären als versicherungsunabhängige Kfz Gutachter in München in 5 Minuten alles, was Sie VOR der Reparatur des Unfallschadens in einer Werkstatt wissen müssen.

Das Kfz-Sachverständigenbüro Schuster steht seit mehr als 30 Jahren für fundierte Expertise in München & Umgebung. Jetzt kostenlose Ersteinschätzung direkt anfordern!

Veröffentlicht

15/07/2026

Wer hier schreibt:

Marco Schuster ist ein vereidigter & öffentlich bestellter Kfz Gutachter im Raum München.

Kurz & knapp:

Das Wichtigste über Unfallschaden, Reparatur & Werkstatt

Soforthilfe:

Verhalten an der Unfallstelle
Bevor es an die Beweissicherung (Schuldfrage klären) und Gedanken über die Unfall Reparatur geht, sind am Unfallort diese Sofortmaßnahmen zu ergreifen:

Ersteinschätzung vom Kfz-Gutachter:

Unfall, was tun als Geschädigter?

Treffen Sie mit eigenem, versicherungsunabhängigem Kfz-Sachverständigen die beste Wahl. Marco Schuster ist öffentlich bestellt und vereidigt, als VDI konformer Gutachter genießt seine Arbeit hohes Ansehen.

Als Experte bei Kabel 1 -

Echte Expertise – Kfz-Gutachter Marco Schuster

Ihre Optionen nach einem Unfall:

Das steht Ihnen wirklich zu!

Unfall eigenverschuldet oder höhere Gewalt (Kaskoschaden durch Unwetter etc.)

Ansprechpartner: eigene Kaskoversicherung, Schadensmeldung vornehmen, Weisungsrecht und ggf. Werkstattbindung beachten (also nicht sofort zur Unfallinstandsetzung in die Werkstatt fahren).

Optionen nach dem Unfall:

Unverschuldeter Autounfall (Haftpflichtfall)

Ansprechpartner: eigener Kfz-Sachverständiger (Versicherung des Schädigers ist nicht weisungsberechtigt!), Schadenhöhe neutral feststellen lassen.

Optionen nach dem Unfall:

Ihre Ziele sind auch unsere:

faire Schadenregulierung ohne Aufwand nach einem Unfall

Wie kann ich meinen Unfallwagen schnellstmöglich fachmännisch reparieren lassen? Welche Rechte und Ansprüche habe ich als Geschädigter?

Bei einem Haftpflichtschaden entscheiden Sie sich mit eigenem, versicherungsunabhängigem Gutachter für die beste Regulierungslösung, sobald am Unfallwagen mehr als ein Bagatellschaden vorliegt (dies prüfen wir).

Unsere Bewertungen:

99 % Kundenzufriedenheit

Ein kurzes Zwischenfazit:

Unfallschaden immer unabhängig begutachten lassen!

Nur so stellen Sie sicher, dass ALLE Rechte durchgesetzt werden und Sie ALLE genannten Optionen für die Schadenregulierung ergebnisoffen mit fundierter Fachberatung prüfen können. Im eigenen finanziellen Interesse sollten Sie Instandsetzungsangebote der gegnerischen Versicherung konsequent ablehnen!

Kfz-Sachverständige sind auf die Schadenabwicklung spezialisiert, Werkstätten meistens nicht! Je größer der Schaden offenbar ist, desto wichtiger ist Gutachterhilfe VOR der eigentlichen Unfallschaden Instandsetzung.

Marco Schuster

Wie finde ich die beste Werkstatt für die Instandsetzung?

Bei Kfz-Sachverständiger Marco Schuster in München & Umgebung ist Ihr Unfallschaden in Händen: Durch unser Netzwerk und unsere Marktkenntnisse können wir für eine schnelle Unfallreparatur die richtige Werkstatt (Vertragswerkstatt / Fachwerkstatt) für Sie nach dem Unfall mit Blick auf höchste Qualität vermitteln.

Da wir u.a. als Kfz-Meister selbst vom Fach sind, nutzen Sie mit unserem Team Expertenempfehlungen aus erster Hand. Außerdem ist Marco Schuster von der Industrie und Handelskammer für München und Oberbayern öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Kraftfahrzeugschäden und -bewertung. Mit uns bekommen Sie maximale Expertise und ein top Netzwerk an Instandsetzungsbetrieben.

Diese Rechte haben Unfallgeschädigte:

Noch nicht gewusst?

Wichtig! Reparaturbestätigung nicht vergessen

Mit einer Reparaturbestätigung sind Sie auf der sicheren Seite! Sie können die Unfallreparatur damit zur Kostenabrechnung nachweisen und bei zukünftigem Schaden an derselben Stelle beweisen, dass eine fachmännische Reparatur stattgefunden hat.

Häufige Fragen

Noch Fragen offen? Rufen Sie uns einfach an

Wie schlimm bzw. hoch er ist, zeigt unsere fundierte Fachbegutachtung, die VDI-konform ist und somit höchsten Qualitätsansprüchen gerecht wird.

Fakt ist, dass selbst nach einer fachmännischen Reparatur ein Minderwert bleibt, für den Sie nur mit neutralem Sachverständigengutachten entschädigt werden. In diesem Sinne gehen Ihre Ansprüche weit über die eigentliche Reparatur des Unfallschadens hinaus!

Ja, Paragraf 249 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) sieht diese Option neben der Reparatur vor. Wichtig: Lassen Sie sich mit Blick auf finanzielle und technische Aspekte (Wertminderung, mögliche Folgeschäden etc.) beraten.

Ob ein wirtschaftlicher oder technischer Totalschaden vorliegt, zeigt eine unabhängige Begutachtung: Liegen die Reparaturkosten mehr als 30 % über dem Wiederbeschaffungswert, erstattet die Versicherung bei einem Totalschaden die Differenz aus Wiederbeschaffungswert und Restwert. Der Unfallwagen kann zum Restwert verkauft werden.
Bei einem unverschuldeten Unfall ja, es herrscht die freie Werkstattwahl. Bei einem Kaskoschaden ist Rücksprache mit der Versicherung zu nehmen, eventuell besteht eine Werkstattbindung. In jedem Fall immer erst die Kostenübernahme klären und dann die Reparatur nach Unfall vornehmen lassen.
Bei Fremdverschulden ist die Autoversicherung des Schädigers eintrittspflichtig. Bei eigener Schuld greift für Schäden am eigenen Fahrzeug nur eine Kaskoversicherung (Teilkasko z. B. für Wildunfälle). Für Schäden an Fahrzeugen Dritter greift die eigene Haftpflicht. In allen Fällen ist eine fristgerechte Schadensmeldung Voraussetzung.
Nein, im Regelfall nicht! Mit einer Abtretungsklärung kann die Werkstatt ihre Kosten direkt mit der Versicherung abmelden (gilt auch für den Schadensgutachter).
Um finanzielle Risiken auszuschließen, sollte die Versicherung ihre Eintrittspflicht erklärt bzw. eine Kostenübernahmeerklärung erteilt haben. Daher in keinem Fall nach dem Unfall direkt zur Reparatur in die Werkstatt fahren. Immer erst einen neutralen Gutachter auf den Schaden schauen lassen und die Schadenhöhe nicht leichtfertig unterschätzen.
Mit dem Reparaturauftrag ist die Werkstatt verpflichtet, den Schaden fachgerecht instand zu setzen. Bei Mängeln haben Sie mit Blick auf § 634 BGB das Recht auf eine kostenlose Nachbesserung. Führt dies nicht zum Erfolg, können weitere Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden.
Die Werkstattbindung bezieht sich nur auf Kaskofälle (Teilkasko und Vollkaskoversicherung), bei einem Haftpflichtschaden haben Sie grundsätzlich die freie Werkstattwahl. Mit Festlegung auf eine Vertragswerkstatt lassen sich in der Kaskoversicherung im Regelfall günstigere Tarife nutzen, die im Schadensfall die Handlungsoptionen aber einschränken.

Seien Sie gewarnt! Gegnerische Autoversicherungen werden keinen Kürzungsversuch ungenutzt lassen, so auch diesen nicht. Je älter der Unfallwagen ist, desto wahrscheinlicher werden Versicherungen mit einer vermeintlichen Wertsteigerung durch neue Bauteile argumentieren (Abzug für Wertverbesserung).

Sie machen als verunfallter Autofahrer alles richtig, wenn Sie Ihren Blechschaden in München sofort in unsere erfahrenen Hände legen. Bei Bedarf vermitteln wir einen Fachanwalt aus unserem Sachverständigennetzwerk.

Marco Schuster

Fazit:

Vorgehen als Checkliste zum Abhaken

Kein Reparaturauftrag ohne vorheriges Schadensgutachten! Sie wissen jetzt, warum ein neutraler Schadengutachter VOR der Unfallreparatur in einer Werkstatt für präzise und berechenbare Fakten sorgen sollte. Mit Beauftragung eines eigenen Gutachters stellen Sie die Weichen für eine vollständige und serviceorientierte Schadenabwicklung. Kostenvoranschläge sind nur für Bagatellschäden ausreichend.